Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO


Foto: GTÜ

Unsere Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Er setzt u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handelt damit in hoheitlichem Auftrag.

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit unsere Team. Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch unsere Prüfingenieure führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns – IBN-Automotive in Saarlouis. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden:

IBN-Automotive

06831 7648029

info@saarlouis-pruefstelle.de