Schaden-/Unfallgutachten

Qualifiziertes Schadensgutachten

 

 


Foto: KDBusch/GTÜ

 

Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.

 

Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

 

Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.

 

Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.

 

Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:

  •   Aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online-Datenübertragung zum Auftraggeber.
  • Digital- und Videokameras sowie optimierte Texterfassung mittels Handscanner zur besonders einfachen und sicheren Datenübernahme aus den Fahrzeugpapieren.

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